Statuten

Die Statuten des IFVBESA

Präambel

Der Verein internationaler Fachverband für bioenergie-informative Systemanalyse – kurz BESA – verfolgt eine wissenschaftliche Mission, die auf den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Salutogenese basiert. Im Mittelpunkt stehen die Erforschung bioenergieinformativer Regelkreise im Zusammenspiel von Mensch, Tier und Natur sowie deren Verbindungen zu Quantentechnologischen Prinzipien, Herzintelligenz und Bewusstsein. Der Verband fördert dabei gezielt die Forschung und Weiterentwicklung von BESA-Concept als Zusammenfassung der bioenergieinformativen Systemanalyse und trägt mit innovativen Ansätzen zur Schaffung nachhaltiger Lösungen im Bereich der Salutogenese bei.

Diese Darstellung unterstreicht den tiefgreifenden und innovativen Forschungsansatz des Vereins. Sie vereint wissenschaftliche Forschung mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Salutogenese in einer respektvollen, bewussten Beziehung zur Natur. Das Konzept der „wissenschaftlichen Mission“ betont dabei die wechselseitige Unterstützung und Synergie zwischen BESA-Concept und innovativen Ansätzen zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Salutogenese. Forschung im Einklang mit der Natur.

Das Wort „bio-energie-informativ“ bildet den Kern von BESA-Concept.
Bio stammt aus dem Altgriechischen „bios“ und bedeutet „Leben“.
Energie verweist auf die grundlegende Lebenskraft, die allen lebenden Organismen innewohnt.
Informativ bezieht sich auf die systematische Analyse und Interpretation energetischer und informationeller Prozesse.

Die Theorie geht davon aus, dass allen Lebewesen eine grundlegende Energie zugrunde liegt, die in verschiedenen Kulturen unterschiedlich benannt wird, in der indischen Heilkunst etwa als Prana und in der traditionellen chinesischen Medizin als Chi bezeichnet. Die moderne Wissenschaft hat diesen Ansatz besonders durch Fritz Albert Popp weiterentwickelt. Popp identifizierte diese Bioenergie als Biophotonen, also Lichtquanten, die von biologischen Systemen wie Menschen, Tieren und Pflanzen emittiert werden.

Systemisch bezieht sich als Begriff auf die Fähigkeit lebendiger Organismen, ähnlich einem kybernetischen Regelkreis, Prozesse der Selbstregulation durchzuführen. Systeme passen sich an ihre Umgebung an, um ihre Funktionalität aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Die Regulation erfolgt über Rückkopplungsprozesse wie zB.. Hormone und Enzyme, die den Organismus an veränderte Umweltbedingungen anpassen. Selbst bei Störungen (z. B. Stoffwechselprobleme) kann der Organismus ein bestimmtes Energieniveau oder seine Lebenskraft erhalten und langfristig optimieren.
Wissenschaftliche Forschung und Förderung bildet einen fundamentalen Bereich des Vereins, indem er eine fundierte und seriöse Grundlage für alle Aktivitäten bietet. Er trägt dazu bei, Optimismus, Zuversicht und Glaubwürdigkeit zu schaffen, indem er auf methodisch saubere Forschung und evidenzbasierte Ansätze setzt.
Energieinformative und Systemrelevante Forschung steht im Vordergrund des Vereins und spiegelt die moderne Ausrichtung wider. Sie greift innovative quantenorientierte und herzintelligente Lösungen sowie Ansätze auf, die präzise und zukunftsweisend die Herausforderungen unserer Zeit adressieren. Dabei analysiert und beeinflusst BESA die kybernetischen Regelkreisläufe des Menschen mit dem Ziel, Lebensenergie zu erhalten oder wieder aufzubauen. Die Grundlage bilden Geist und Bewusstsein sowie Meridiane und deren energieinformativen Systeme, die durch die bioenergieinformative Systemanalyse getestet und reguliert werden. Die Ergebnisse erlauben Rückschlüsse auf das Regulationsverhalten sowohl auf der physischen (grobstofflichen) als auch der Quantenebene (ätherischen-feinstofflichen) des Menschen. BESA bietet somit einen umfassenden Ansatz, um Blockaden zu erkennen, die Selbstregulation zu fördern und die Lebensenergie nachhaltig zu stärken.

Bewusste Lebenskultur hebt in diesem Punkt den praktischen Nutzen für die Gesellschaft hervor. Es geht darum, Lösungen im Sinne der Salutogenese zu entwickeln, die einerseits langfristig tragfähig sind und andererseits auch das Wohlbefinden der Menschen und der Erde fördern. Wie in den Ausführungen sowie den wissenschaftlichen Kontexten erkennbar, steht das Herz für eine tiefere Weisheit, die über das rein rationale Denken hinausgeht. In einer bewussten Lebenskultur wird diese Weisheit aktiv genutzt, um Entscheidungen zu treffen, die sowohl dem eigenen Wohl als auch dem der Gemeinschaft dienen. Die Herzintelligenz, als einen Aspekt von BESA-Concept stellt einen zentralen Teil dieser Kultur dar, indem sie uns hilft, intuitiv mit uns selbst, anderen und der Natur zu interagieren. BESA-concept schafft eine nachhaltige und bewusste Lebenskultur und fördert demzufolge eine ganzheitliche Praxis, die sowohl die persönliche als auch die gesellschaftliche Entwicklung in Einklang
mit höheren spirituellen und naturgesetzlichen Prinzipien bringt. Sie verbindet das spirituelle Wachstum mit praktischen, alltaglichen Entscheidungen und wird zu einer Lebensweise, die den Einzelnen und die gesamte Menschheit auf eine nachhaltige und harmonische Weise stärkt.

Der Verein für bioenergieinformative System – Analyse steht mit seinem Namen und seiner gemeinnützigen Tätigkeit gänzlich hinter dem Bestreben, die oben genannten Eigenschaften in nachhaltiger Weise in die Anwendungen zu integrieren, um so eine Vielzahl der wesentlichen Probleme in der heutigen Zeit zu lösen.

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen „internationaler Fachverband für bioenergetische System Analyse“ (IFVBESA) zur Förderung einer bewussten Lebenskultur.

Der Verein hat seinen Sitz in A-4866 Unterach am Attersee.

Die Tätigkeit des Vereins ist geographisch nicht begrenzt. Er entfaltet diese weltweit und ist berechtigt, in jedem Staat der Welt Niederlassungen oder Tochterorganisationen – gleich welcher Rechtsform – zu gründen und Kooperationen einzugehen.  

§ 2 Zweck

Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und erfüllt folgenden ideellen Zweck:

  • Der Verein bezweckt die wissenschaftliche Forschung und Förderung über Anwendungen und Möglichkeiten der bioenergieinformativen Systemanalyse als Diagnose und Therapieverfahren in Bezug auf eine nachhaltige Lebenskultur. Erforscht wird auch die Entwicklung von Dienstleistungen und Geräten sowie deren Anwendungen, die eine systemische Analyse im energieinformativen Bereich für Mensch, Tier, Natur, Nahrung und Pflege ermöglichen. Auf diesem Weg wird ein energieinformatives Rahmenkonzept, das sich auf Faktoren und
    dynamische Wechselwirkungen im Sinne von Entstehung, Erhaltung, Vorbeugung und Wiederherstellung von optimalen Lebensmaßnahmen konzentriert, für Mensch, Tier und Natur erforscht und gefördert.
  • Weiterer Zweck des Vereins ist es, im Sinne der Vereinsziele die Definition der BESA-Methode und ihrer Standards weiter zu erforschen sowie ihre Standards auszubauen und zu sichern, diese weitergehend in ihrer Tiefe zu überprüfen, umzusetzen oder die Umsetzungsfähigkeit durch Informations- und Lehrtätigkeit an andere Vereinsmitglieder weiter zu geben.
  • Der Verein bezweckt weiters die Bewahrung der Grundlagen der bioenergieinformativen Systemanalvse sowie die Beobachtung und Interpretation der Weiterentwicklung des Themenbereiches der bioenergieinformativen Systemanalyse (BESA-Methode) in modernen, praxisnahen und systemischen Vorgängen ebenso wie die Erklärung und Interpretation der Unterschiede der bioenergieinformativen Systemanalyse (BESA-Methode) gegenüber anderen automatisierten Diagnose-Systemen.
  • Informationsverbreitung des komplementär- medizinischen Gedankenguts (BESA) in Wort, Schrift und auf elektronischen Medien.
  • Definition und Sicherung der BESA-Methode via BESA-concept und ihrer Standards.
  • Überprüfung der Qualifikation der Mitglieder zur Aufnahme in das jeweilige Projekt und die Verbandslistung.
  • Der Verein gibt die Forschungsfortschritte und Ergebnisse, das Wissen und die Erfahrungen an seine
    Mitglieder weiter, um auf diese Weise aktiv zur Bildung über die bioenergieinformative Systemanalyse (BESA) beizutragen.
  • Der Verein erschafft, erhält und erweitert Bereiche für bessere Bedingungen und Möglichkeiten zur Forschungs-Förderung, Entwicklung wissenschaftlicher Projekte und Studien sowie Bildung.
  • Durch die Vereinstätigkeit wird die Förderung einer nachhaltigen und bewussten Lebenskultur angeregt.
  • Ein kulturübergreifender Austausch soll zur gegenseitigen Befruchtung mit Ideen für Konzepte bei gleichzeitiger Wertschätzung beitragen.
  • Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder sowie Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen.
  • Die Aufgaben des Vereins liegen auch in der Förderung, Vertretung, Zusammenfassung und
    Einigung ethisch handelnder Mitglieder, die in ihrer Vielfältigkeit, den oben genannten Werten und Zielen einer neuen Welt entsprechen und diese in Form von sinnstiftenden, synergetisch und symbiotisch wirkende Anwendungen hervorbringen und unter den Vereinsmitgliedern austauschen.
  • Der Verein steht weiters für die Wahrung, Vertretung, Zusammenfassung und Förderung einer Lebenskultur im schöpferischen Sinne, insbesondere innerhalb nachhaltiger Natur und Umwelterhaltender, wie auch innovativer,
    fortschrittlicher, zukunftstauglicher bzw. zukunftsfördernder Projekte zur Bildung, Erhaltung und Förderung zukünftiger Lebens- und Wissensgrundlagen des heutigen Menschen.
  • Der Verein dient insbesondere der Förderung von Bildungs,- und Forschungsmitteln zur Umsetzung
    lebendiger, lebensfördernder, innovativer Entwicklungen bzw. Ideen, wie auch zur Erhaltung und Förderung von traditionellen, ethischen Anwendungen für eine grundlegende Bewahrung und Verbesserung der adäquaten Lebensvoraussetzung und Lebensqualität zukünftiger Generationen auf allen Ebenen unserer Existenz.
  • Forschung und Förderung des Gemeinwohls in Bezug auf Änderungen der bioenergieinformativen Ausgangslage von Menschen im Zusammenhang bekannter und neuer systemischer Ansätze.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, die Räumlichkeiten des Vereins sowie seine Einrichtungen und vereinsinternen Gegenstände zu nutzen sowie an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Der Verein fördert seine Mitglieder dahingehend, sich freiwillig als Probanden zur Verfügung zu stellen und aktiv an wissenschaftlichen Forschungsprojekten teilzunehmen. In dieser Rolle tragen sie zur Entfaltung und Verfeinerung der angewandten Technologien und Konzepte bei, indem sie sich auf eine Reihe von Studien und Experimenten einlassen, die darauf abzielen, das Wissen über die bioenergieinformative Systemanalyse, ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie ihre Auswirkungen auf das menschliche Wohl und die Umwelt zu erweitern. Diese Teilnahme ist nicht nur ein Beitrag zur Forschung, sondern auch ein aktiver Schritt in die persönliche Entfaltung der Mitglieder als Probanden, da sie die Möglichkeit haben, sich in einem sicheren und ethisch verantwortungsvollen Rahmen von den Forschungsergebnissen inspirieren zu lassen. Der Verein gewährleistet dabei die Einhaltung höchster ethischer Standards, Transparenz und den respektvollen Umgang mit den individuellen Bedürfnissen und Rechten der Teilnehmer.
    § 3 Werte, Mittel und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszwecks

    Der Vereinszweck soll durch die unter A) angeführten ideellen und unter B) angeführten materiellen Mittel erreicht werden. Alle ideellen und materiellen Mittel sind auszulegen und umzusetzen nach Punkt C).

    A) Als ideelle Mittel dienen unter anderem:
    1.) Interessenvertretung im öffentlichen Wirken.
    2.) Umsetzung von Kooperationen und CoCreationen mit Menschen und Mitgliedern in und mit verschiedenen Organisationen, Verbänden und sonstigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen.
    3.) Internationale Vernetzung, Zusammenwirken mit Gleichgesinnten, Fachkundigen, sowie allen Interessierten.
    4.) Sammlung und Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und Informationen.
    5.) Forschungs- und Bildungsreisen in den Zweckthemen.
    6 . Beitritt bei anderen Vereinen,Verbänden und Dachorganisationen.
    7.) Entwicklung, Gestaltung, Durchführung und Begleitung von Konzepten neuer Technologien in Form von Projekten, Tätigkeiten und Veranstaltungen.
    8 . Förderung und Unterstützung aktiven Kulturaustausches sowie Wiederbelebung von Gemeinwohlprojekten, auch länderübergreifend.
    9.) Entwicklung, Mitwirkung und Umsetzung von Forschungs,- Bildungs- und Kooperationstätigkeiten sowie von Projekten zur Prävention und Lösung von Anfragen, Hilfe und Folgeschäden, insbesondere zu den ideellen Tätigkeiten rund um:
    – Förderung, Ausübung und Weitergabe der Öffentlichkeits- u. Aufklärungstätigkeiten, Informationsbeschaffung
    – Wahrung der Individualität des einzelnen Mitgliedes
    – Bildung-, Forschung und Presseförderung des einzelnen Mitgliedes
    10.) Gestaltung, Vorbereitung, Teilnahme und Abhaltung von zweck- und projektdienlichen Veranstaltungen.
    11.) Die Entwicklung und Pflege einer kreativen und beispielhaften Symbiose aus dem mi §2 genannten Zwecke in Verbindung mit Kunst, Kultur und Ökonomie sowie gesellschaftlicher Pluralismus in Form von Projekten, Kooperationstätigkeiten und anderen zweckdienlichen Unternehmungen.
    12.) Errichtung und Unterhaltung von zweckdienlichen Gebäuden, Flächen und Einrichtungen.
    13.) Entwicklung und Umsetzung von bestmöglichen Tätigkeiten, Projekten und Veranstaltungen zur Förderung der im §2 genannten Zwecke.
    14.) Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung von Vereins- und Mitgliederinteressen.
    15.) Beteiligung an Kapitalgesellschaften zur Erreichung und Förderung des Vereinszweckes.
    16.) Abhaltung von Vereinstreffen und Veranstaltungen zur Werbung von Mitgliedern.
    17.) Schaffung von Voraussetzungen für die Ausübung des Vereinszweckes.
    18.) Wenn der Verein es benötigt, kann er sich Dritter (Erfüllungsgehilfen, Betriebsgesellschaften) bedienen, um seine ideellen Vereinszwecke zu verfolgen und selbst für andere als Erfüllungsgehilfe tätig werden, wenn durch eine Vereinbarung sichergestellt ist, dass das Wirken, wie das eigene Wirken des Verbandes angesehen werden kann.
    19.) Erbringung vonLieferungen und sonstigen Leistungen gegen Kostenersatz iSd §40a Z2BAO gegenüber abgabenrechtlich begünstigten (gemäß § 34 bis 47 BAO) Körperschaften.
    20.) Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen im Sinne der Vereinsinteressen.
    21.) Schaffung einer Website und Accounts bei sozialen Medien und zweckdienlichen Plattformen
    22.) Betreibung von Öffentlichkeits- und Aufklärungstätigkeit zu den Zweckthemen.
    23.) Entwurf und Herausgabe von Mitteilungsblättern, Verbandszeitschriften, Publikationen und Newslettern.
    24.) Schaffung und Durchführung von Vorträgen, Versammlungen, Diskussionsabenden, Seminaren, Workshops, Tagungen und Webinaren.

    Eine Einbindung in die Vereinsarbeit und die Nutzung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten soll allen Interessierten ermöglicht und kontinuierlich ausgebaut werden. Eine Aufnahme als Mitglied in Fachverband für bioenergetische System Analyse ist anzustreben.
    Sofern gerechtfertigte Interessen durch Dritte verletzt, eingeschränkt oder nicht anerkannt werden, kann sich der Verein für die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen einsetzen. Hierzu gehört auch die Förderung von Projekten, das Unterbinden unzulässiger Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Spezialisten, sofern diese ehrenamtlich engagiert werden können oder ausreichend Mitteln für deren Finanzierung erworben werden können.

    B)Als materielle und finanzielle Mittel dienen:
    1.)Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren
    2.) Teilnahmebeiträge
    3.) Nutzungsüberlassungs- und Überlassungsgebühren
    4.) Erträge aus gemeinnützigen und zweckdienlichen Veranstaltungen
    5.) Forschungs-, Bildungszuschüsse und -Förderungen, sowie öffentliche Zuschüsse Forschungsförderbeiträge
    6.) Umwelt,- Gesundheits, – Kunst und Kultur- Förderungen und Zuschüsse
    7.) Erträge aus Projekten
    8.) Aufnahmebeiträge
    9.) Freiwillige Beiträge
    10.) Gesundheitsförderungen
    11.) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und Zuwendungen
    12.) Subventionen, Unterstützungsbeiträge, Förderbeiträge
    13.) Sponsoring, Fundraising, Bausteinaktionen
    14.) Werbeeinnahmen
    15.) Einnahmen aus Crowdfunding und Crowdinvesting
    16.) Einnahmen aus Vermögensverwaltung wie unter anderen:
    – Erlöse aus vereinseigenen Betrieben
    – Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des Vermögens
    – Einkünfte aus Bankguthaben und Wertpapieren
    – Einkünfte aus Beteiligung und realisierten Wertsteigerungen von Kapitalgesellschaften
    – Einkünfte aus Rechtseinräumung vereinseigener Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechten gegen Entgelt
    17.) Einnahmen aus gemeinnützigen Kooperationen, Unternehmungen undProjekten
    18.) Erträge aus Vereinseigenen sowie anderen Zweckerfüllungsbetrieben
    19.) Erträge aus Forschungsgesellschaften zweckdienlichen Betrieben
    20.) Kostenersatz aus der Erbringung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen iSd §40aZ 2BAO
    21.) Erlöse aus Rechtseinräumung vereinseinseitiger Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechten für Entgelt
    22.) Erlöse aus Publikationen
    23.) Andere Zuwendungen wie Kostenbeteiligungen und Umlagen im Rahmen der Zweckaktivitäten des Vereins, projektbezogen als auch durch Vereinbarungen mit Partnern, durch Erfüllungsgehilfen (Betriebsgesellschaft).

    C) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 f BAO und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Es gilt in den gesamten Vereinsstatuten, dass alle Aktivitäten und Einnahmen im Sinne der Erzielung und des Erhalts des Gemeinnützigkeitsstatus nach §§ 34 ff BAO auszulegen und einzuhalten sind. Etwaige- in gesonderter Gebarung geführten – wirtschaftlichen Betätigungen dürfen ausschließlich dem Vereinszweck und damit der Förderung gemeinnütziger Ziele dienen. Ein im Sinne der abgaberechtlichen Vorschriften begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb kann aufgrund eines Bescheides der zuständigen Abgabenbehörde betrieben oder andernfalls über gesonderte Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden. 

    § 4 Arten der Mitgliedschaft

    Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen sowie für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich. Ordentliche Mitglieder sind jene mit einer vollen Beteiligung an der Vereinsarbeit. Außerordentliche Mitglieder sind Förderer des Vereins, ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Sie können Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder sein.

    Ehrenmitglieder haben keine Beitragspflicht. Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, vom/n der Präsident/in durch Beschluss verliehen werden.

    § 5 Erwerb der Mitgliedschaft

    Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für gemeinnützige, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzte einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

    § 6 Mitgliedsbeitrag

    Der Mitgliedsbeitrag wird in der Generalversammlung festgelegt. Mitgliedsbeitrag zahlen alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder. Das aktive Stimmrecht, wie auch die Teilnahme bei der Generalversammlung haben Gründungsmitglieder und ordentliche Mitglieder.